Wegen "schwerer Jugengefährdung" geschnitten
Rattat tat tat tat tat tat tat tat tat boom tat tat tat tat tat tat…
Besser lässt sich „John Rambo“ nicht bezeichnen. Bereits in zahlreichen (ausländischen) Clips wurde die Gewalt schon angedeutet und ließen Actionsfans, wie auch Gorehounds das Herz höher schlagen. Deutsche Kinogänger kommen hingegen nicht in den Genuss der vollen Pracht. Dreimal hat Warner Bros. den Film des FSK vorgelegt und ging zweimal in Berufung für ein Freigabe der ungeschnittenen Fassung. Dies half jedoch nichts und so legte man beim dritten Versuch eine gekürzte Fassung vor. Ergebnis: Der vierte Teil kommt mit gerundeten 90 Minuten (Freigabebescheinigung) daher und ist somit um ca. 1 Minute geschnitten. (Vergleich mit der BBFC). Somit attestiert die FSK der ungeschnittenen Fassung eine „schwere Jugendgefährdung“. Anders als bei DVD-Veröffentlichungen, dürfen in Kinos sogar Filme mit „leichter Jugendgefährdung“ gezeigt werden, bei DVDs darf keinerlei Jugendgefährdung vorliegen. Eine spätere DVD Auswertung mit FSK-Kennzeichnung ist damit ausgeschlossen. Warner Bros. bleibt damit nichts anderes übrig, als Rambo 4 mit einem Gutachten der SPIO/JK zu veröffentlichen.
Wer nicht bis zum DVD-Start warten kann oder will und nahe der österreichischen Grenze wohnt, sollte ab 14.02.2008 einen kleinen Abstecher in unser Nachbarland machen. Dort läuft „John Rambo“ ohne Zensuren an. (rAm)
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