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Cineclub News

Montag, den 22.06.2020

Vergänglichkeit – das schweigende Herz der darstellenden Kunst!

In der sanften Kunst des Ephemeren wird die Vergänglichkeit zum Markenzeichen. Als ephemer bezeichnet man all jene Prozesse auf dieser Welt, welche dem steten Los des Werdens und Vergehens unterworfen sind. So leitet sich der Begriff vom altgriechischen Wort ephēmeros ab, was übersetzt so viel wie „nur einen Tag lang dauernd“ heißt. Insofern gehören alle darstellenden Künste zu den ephemeren Künsten, welche ihren Ursprüngen nach der Bühne der Vergänglichkeit untergeordnet sind und waren. Sie wurden dementsprechend aufgeführt und zogen wie der Wind weiter. Heutzutage kann diese Vergänglichkeit allenfalls rein metaphorisch angesehen werden. Mit der Entwicklung sogenannter Speichermedien hat die Filmaufführung eine Halbwertzeit bekommen, die sich möglicherweise erst Jahrzehnte oder Jahrhunderte später dieser materiellen Welt entzieht. Alles andere schweigt wie im Totenschlaf in den Archiven und verstaubt, so lange niemand darauf aufmerksam wird.

Um etwas Zeitloses in den Händen zu halten, braucht es somit etwas Präzises und Formvollendetes, wie die von Filmschauspielern getragenen Tudor-Uhren. Diese werden mit Sicherheit ihren Träger überleben und noch Jahre später einen anderen Besitzer erfreuen.



Ein Anstrich von Verewigung, das Speichern von Information!

Etwas bereits Dagewesenes nochmals zu zeigen, ist erst mit der Entwicklung sogenannter Speicher für das Theater, den Tanz sowie die Konzept- oder Medienkunst überhaupt erst möglich geworden. In Anbetracht dessen ähnelte sich ein Schauspielstück von Shakespeare zwar immer wieder, es war dennoch jedes Mal anders und keineswegs gleich. Um es in den Worten Paul Cezannes auszudrücken, so musste „man sich beeilen, wenn man etwas sehen will, alles verschwindet“. Das heutige Internet sowie zuvor das Magnetband ähneln in ihrer Organisationseinheit somit Archiven, in denen etwas erhalten wird. Doch Archive sind nur so gut, wie man in Ihnen auch etwas findet. Netflix, Amazon & Co. wollen vor allem ihre Abonnenten halten, weshalb Verweildauer und Abbruchrate anderer User dazu führen, dass nur ein Bruchteil der vorhandenen Werke überhaupt empfohlen werden. Unabhängige Kritik-Archive, wie der Cineclub bieten hingegen oft auch Hinweise auf echte Perlen, die in den Mediatheken schlummern und nur darauf warten, entdeckt zu werden.

Wird etwas gar nicht mehr geschaut, so landet es allenfalls auf einem Magnetstreifen oder sonstigem Speichermedium, welche wiederum selbst schrittweise in Vergessenheit geraten. Somit bleibt die Vergänglichkeit der Filmkunst auf die ein oder andere Weise dennoch erhalten, wenn nicht materiell nun eben geistig oder dem Interesse geschuldet.

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag!

Um in den Genuss von etwas Dauerhaftem zu kommen, muss man schon sehr tief graben bzw. wird es de facto gar nicht vorfinden. Bereits Ovid prägte somit den Ausdruck „nichts von dieser Welt ist von Bestand“, der bis heute seine Gültigkeit besitzt. Selbst im vermeintlich ewigen Internet unterliegen zumindest alle öffentlich rechtlichen Onlineangebote einer Haltbarkeitsfrist, welche die Verweildauer von Internetinhalten drastisch reduziert.

Maßgeblich dafür verantwortlich ist der Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der seit dem 01. Mai 2019 in Kraft getreten ist. So ist zumindest das digitale Archiv Internet dem Prozess des Vergessens unterworfen und kann sich keinesfalls mit dem Motto „das Internet vergisst nie“ brüsken. Vielmehr wandern auch hier die Inhalte irgendwann einen Stock tiefer ins Kellerarchiv, falls sie überhaupt irgendwie abgespeichert wurden. Der Zahn der Zeit nagt aber auch an diesen Speichermöglichkeiten, sodass selbst die Lebenszeit von Bändern, CDs, DVDs sowie Festplatten & Co. irgendwann verbraucht ist und den äußeren Umständen entsprechend schneller voranschreitet oder eben nicht. So liegt die Haltbarkeit einer Blu-ray derzeit bei 50-100 Jahren. (Steffi)
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