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Freitag, den 11.03.2022

Filmgenuss ohne Einschränkungen: VPN-Service macht´s möglich

Geo-Blockaden können so manchen Filmgenuss verderben. Zahlreiche Serien oder Movies sind in Deutschland gar nicht abrufbar. Mit legalen Möglichkeiten lässt sich die Einschränkung jedoch umgehen: VPN-Service. Was damit erlaubt ist und auch weiterhin verboten bleibt, zeigen die Infos.

Virtual Private Network erklärt

VPN-Services werden auch in Deutschland immer beliebter. Der Vorteil: Mit ihnen lässt sich die eigene Internetverbindung verschlüsseln. Anonymes Surfen im Netz war noch nie so einfach und vor allem legal. Jeder kann sich aus einem der zahlreichen VPN-Anbieter sein passendes Paket das richtige Abo auswählen, meist sogar zunächst kostenfrei.

Mit VPN vermischte Meisterwerke streamen

Viele Streaming Plattformen wie Netflix und Co. bieten regional variable Film- und Serienangebote. Das Geo-Blocking kann so manchen Filmabend vermiesen, denn einige Angebote sind in Deutschland gar nicht abrufbar. Die Ursachen dafür u. a. Lizenzgründe, Inhalte (zum Beispiel solche mit Gewaltszenen). Versuche VPN, um die Angebote dennoch nutzen zu können.

Einmal aktiviert, wird die eigene IP-Adresse beim Surfen verschleiert. Damit können die dazu weitergeleiteten Informationen (beispielsweise zum lokalen Standort) nicht mehr weitergeleitet werden. Filmangebote, die für User aus Deutschland gesperrt sind, sind es plötzlich nicht mehr. Der Grund: Der Server der Streaming-Plattform erkennt die User gar nicht als in Deutschland ansässig. Stattdessen surft jeder mit Anonymität.

Rechtliche Grauzone, ja oder nein?

Die VPN-Nutzung ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Wer sich aber die AGB der Streaming-Plattformen (u. a. bei Prime oder Disney+) anschaut, sieht ein anderes Bild. Dort ist, wenn häufig auch gut versteckt beschrieben, dass ein VPN-Service nicht genutzt werden kann. Bedingungen für die Abonnements sind beispielsweise eindeutige Identifizierung der Endgeräte bzw. User. Mit einem genutzten VPN-Service entfällt diese Möglichkeit. Deckt der Streaming-Anbieter die VPN-Nutzung auf, kann er die User sogar vollständig vom Aboservice ausschließen.

In EU lassen sich Online-Angebote legal nutzen

Die digitalen Angebote und die Zugriffe darauf sind durch eine EU-Verordnung klar geregelt: (EU) 2017/1128. So ist es möglich, dass die grenzüberschreitenden Onlineangebote auch auf Urlaubsreisen innerhalb der Europäischen Union zur Verfügung stehen – auch ohne VPN-Service. Wer sich beispielsweise mit seinem Account aus Deutschland bei Netflix anmeldet, kann bei der Urlaubsreise nach Spanien auf die lokalen Angebote der Streaming-Plattform zurückgreifen. Netflix darf den Nutzern das Angebot nicht vorenthalten, weil sie ihren Ursprungsaccount in Deutschland haben. Somit hat jeder Zugriff auf überregionale Angebote, wenn er sich gerade in entsprechenden EU-Ausland befindet.

Nutzungen im Detail: Amazon und Co. vermiesen den Filmgenuss für VPN-User

Spuren im Internet minimieren – immer mehr digitalaffine User wollen genau das. Deshalb wächst die Nachfrage nach VPN-Services, was auch den Streaming-Plattformen bekannt ist. Um sich rechtlich abzusichern, haben sie ihre AGB in den letzten Monaten deutlich angepasst. Amazon beispielsweise untersagt in den Nutzungsbedingungen für das Prime-Video-Angebot „Technologien oder technischen Methoden“. Damit ist klar, dass VPN-Services nicht gestattet sind.

Wer dabei erwischt wird, kann seine Mitgliedschaft beim Streaming-Abo ohne Kündigungsfrist verlieren. Auch andere Anbieter wie Disney+ verbieten den VPN-Service, wenn auch nicht explizit. In den AGB von Disney+ heißt es beispielsweise, dass einige Inhalte durch die lokalen Einschränkungen nicht überall verfügbar sind. Außerdem weist das Unternehmen darauf hin, dass es zur Lokalisierung des Standortes verschiedene Technologien oder Methoden nutzen kann. Einen vehementen Ausschluss der VPN-Services über Amazon gibt es hier jedoch nicht.

Sky geht einen ähnlichen Weg und verbietet nicht generell die Anwendung eines VPN-Clients. Dennoch weist das Unternehmen in seinen AGB darauf hin, dass die Angebote in Deutschland und Österreich genutzt werden können. Damit ist theoretisch klar: Eine Nutzung außerhalb dieser Länder ist verboten. Wer sich beispielsweise bei seinem Urlaub in Spanien über den VPN-Service eingeloggt und das Angebot von Sky abrufen möchte, handelt theoretisch illegal – wenngleich der VPN-Service selbst legal ist.

Warum VPN-Service für echte Filmfans ein Zugewinn ist

Filmpremieren finden überregional zu verschiedenen Zeitpunkten statt. Die Erfahrungen zeigen, dass viele Filme und Serien in Deutschland häufig erst Monate später anlaufen. Für echte Serien- und Filmfans ein Graus, denn sie müssen sich in Geduld üben. Während in anderen Ländern auf der Welt bereits über die Filmgeschehnisse diskutiert wird, schauen deutsche User auf ein schwarzes Bild und können gar nicht mitreden.

Durch den VPN-Service haben sie die Möglichkeit, denn damit sind Serien- und Filmangebote überregional abrufbar. Viele Streaming-Plattformen zeigen einige Filme gar nicht erst in Deutschland. Dazu gehört der Film „Joker“. Er wird zwar in Japan und vielen anderen Ländern gezeigt, fehlt im deutschen Streaming-Angebot jedoch. Gleiches gilt für zahlreiche Action- oder Horrorfilme. Durch die strengen FSK-Vorgaben in Deutschland sind viele Filmtitel vom freien Markt ausgenommen.

Durch Lizenzbestimmungen verschwinden viele Filme und Serien vom deutschen Markt

Ein weiterer Vorteil des VPN-Services: Filme und Serien, die aufgrund der Lizenzbestimmungen nicht mehr länger in Deutschland zu sehen sind, bleiben zugänglich. Streaming-Plattformen zeigen viele filmische Angebote nur für einen bestimmten Zeitraum. Dann laufen die bestehenden Lizenzen aus und werden häufig nicht verlängert. Netflix beispielsweise stellt in Deutschland das Drama "The Revenant – Der Rückkehrer" ab März 2022 nicht mehr zur Verfügung. In anderen Ländern (etwa den USA) hingegen ist der Film noch verfügbar.

Gleiches gilt für die Batman-Trilogie. Auch sie verschwindet im März 2022 von der Netflix-Bildfläche – zumindest für deutsche User. Mit dem VPN-Client können Filmbegeisterte sich die Trilogie hingegen über andere Länder ansehen.

Diese Filme sind exklusiv für US-User zugänglich und bleiben deutschen Netflix-Kunden verwehrt: „... und täglich grüßt das Murmeltier“, „Indiana Jones I-IV“ sowie „I am Mother“. Wer sich die Angebote dennoch nicht entgehen lassen möchte, kann sich mit dem VPN-Service registrieren. Aber Vorsicht, das kann den Abo-Account kosten, wenn Netflix die VPN-Nutzung bemerkt. Herausforderungen kann es auch mit den Spracheinstellungen geben. Wer den VPN-Service nutzt und Filme abruft, die ausschließlich in den USA verfügbar sind, könnte diese womöglich nur in englischer Sprache angezeigt bekommen. Ein Tipp: Die Einbindung der englischen Untertitel ist jederzeit problemlos möglich und macht das Sprachverstehen deutlich leichter.
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