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Cineclub News

Mittwoch, den 31.01.2018

Zensur vs. Meinungsfreiheit vs. Kunstfreiheit
Ein Kommentar von Alexander Lorenz

Im Grunde lebt es sich gut in Deutschland. Wir haben viele demokratische Rechte, die durch unser Grundgesetz (GG) geregelt und abgesegnet sind. Unter anderem wird in Artikel 5 unseres GG geschrieben, dass „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei sind.„

Nun ist es aber so, dass dieses Recht nicht uneingeschränkt angewandt werden kann (durch sogenannte Schranken). Der Gesetzgeber hat hier u.a. den § 131 StGB eingeführt in dem lautet es

„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Schrift (§ 11 Absatz 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt."


Wobei Schrift hier als Abstraktum für Medien im Allgemeinen genannt wird. Große Popularität hat dieser Paragraph in den 80er Jahren gefunden als eine Horrorwelle das deutsche Heimkino heimsuchte. Man muss bedenken, in den 80er Jahren fing der Verkauf von Videokassetten an, VHS war auf dem Vormarsch, die Bürger hatten die Möglichkeit zu Hause Sendungen anzuschauen die jenseits der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten gesendet wurden. Der Gesetzgeber war zu diesem Zeitpunkt lediglich auf eine altersmäßige Empfehlung ausgereichtet.

Den Präzedenzfall hat dann der Film Tanz der Teufel geliefert. Die Bundesprüfstelle jugendgefährdender Schriften (BPjS)- heute Medien (BPjM) - hatte dafür gesorgt, dass der Film indiziert wird und somit aus den Familienbereichen von Videotheken in den Erwachsenenbereich verdrängt wurde. Durch das Jugendamt München schließlich wurde dann die Beschlagnahmung des Filmes beantragt. Zu diesem Zeitpunkt fehlte im § 131 StGB noch der Zusatz „menschenähnliche Wesen“. Durch die Richter wurde aber konstatiert, dass es sich trotzdem um Menschen handelt, auch wenn diese durch Zauberkräfte verwandelt wurden.

Mit diesem Zusatz wurde der BPjM der weg freigemacht Beschlagnahmungen für alle nur erdenklichen Filme zu beantragen. Falls dieser stattgegeben wird, greift die oben erwähnte Schranke und von der künstlerischen Freiheit (oder auch Meinungsfreiheit) bleibt nicht mehr viel übrig. Wie unsinnig dieses Vorgehen ist, lässt sich erneut am Beispiel Tanz der Teufel verdeutlichen:

Nach einer erneuten Prüfung erhält der Film durch die Kommissionen die damals die Indizierungen und Beschlagnahmungen mit auf den Weg brachten die Freigabe FSK 16. Angesichts dessen was Zb. DAS Remake an Gewalt zeigt eine (teilweise, der Film enthält trotzdem noch derbe Splatterszenen) nachvollziehbare Entscheidung.

So stellt sich doch die Frage welchen Sinn denn nun eine künstlerische Freiheit hat, wenn diese durch andere Kommissionen ausgehebelt werden kann. Natürlich kann man nun auch argumentieren, dass Filme wie die Guinea Pig Reihe oder allgemein Filme von Lucifer Valentine so nicht in die Hände von Jugendlichen und Kindern kommen sollen.

Aber machen wir uns nichts vor: In Zeiten in denen das Internet jedem alles über Google zur Verfügung stellt sind solche Gedankengänge doch ziemliche Sackgassen.

Auf der anderen Seite kann man natürlich nicht abstreiten, dass die FSK-Freigaben für Kino z.B einen gewissen Sinn ergeben. Auch wenn die Tatsache, dass Filme ab 12 auch von Kindern mit 6 Jahren in Begleitung ihrer Eltern geschaut werden dürfen. Was ebenfalls die Entscheidungen der Kommissionen ad absurdum führt – schaut man sich Tribute von Panem (hier geht es nicht zimperlich zu, Jugendliche müssen sich gegenseitig umbringen um zu überleben) oder auch Unknown User der im Kino die Freigabe ab 12 bekam, aber ganz unverhohlen zeigte wie einem Teenager die Hand in einem Mixer zermatscht wurde. Im Heimkino wurde letzter Film dann allerdings mit der FSK Freigabe 16 freigegeben.

Sollte da nicht vielleicht unterschieden werden zwischen öffentliche Aufführungen und privater Heimkinobereich? Darf ich als mündiger Bürger nicht viel besser selber entscheiden was ich wann wo und wie schaue? Und schlussendlich: liegt denn Kunst nicht auch immer im Auge des Betrachters? "Texas Chainsaw Massacre" wurde im Museum of Modern Art aufgenommen, in Deutschland war er bis 2012 beschlagnahmt. (AL)
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